Sie benötigen ein Gutachten zur Feststellung von Mieten?
Im Zusammenhang mit der Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten für Mieterhöhungen von Wohnraummieten ist darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen sehr hoch sind. Demnach wird die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind.
Die notwendigen Vergleichsmieten liegen regelmäßig nicht vor. Eine Recherche hierüber ist in aller Regel sehr zeitaufwändig und führt oftmals nicht zu einem ausreichenden Datenaufkommen. Die mit einem solchen Auftrag entstehenden Kosten stehen deshalb meist nicht in einem angemessenen Verhältnis mit der angedachten Mieterhöhung.