IWE ImmoWertExpert
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung
 



Beleihungs­wert


Verlangt Ihre Bank als Grundlage der Finanzierung einer Immobilie ein Beleihungswertgutachten?
In solchen Gutachten sind die Vorgaben weiterer Gesetze bzw. Verordnungen und ggfs. darüber hinausgehende Anforderungen einer einzelnen Bank zu beachten. Ausgewiesen werden dann der Verkehrs- sowie der Beleihungswert.




Beleihungswert — Was ist das?

Der Betriff des Beleihungswerts ist in der Beleihungswert­ermittlungsverordnung geregelt. Dort findet sich folgende Definition (§ 3):


  1. Der Wert, der der Beleihung zugrunde gelegt wird (Beleihungswert), ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.
  2. Zur Ermittlung des Beleihungswerts ist die zukünftige Verkäuflichkeit der Immobilie unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objekts, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung zugrunde zu legen. Die Feststellung nachhaltiger Merkmale des Objekts und deren Einflussgrößen auf die Bewertung bedarf dabei einer langfristigen Betrachtung der Marktgegebenheiten. Der betrachtete Zeitraum ist zu benennen und seine Angemessenheit nachvollziehbar darzulegen.

Der Beleihungswert ist demnach ein auf Sicherheit ausgelegter, langfristig anzunehmender Wert. Er liegt regelmäßig unter dem Verkehrswert.



 

Beleihungswert, Beleihungswertermittlung


 
 
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