Verlangt Ihre Bank als Grundlage der Finanzierung einer Immobilie ein Beleihungswertgutachten?
In solchen Gutachten sind die Vorgaben weiterer Gesetze bzw. Verordnungen und ggfs. darüber hinausgehende Anforderungen einer einzelnen Bank zu beachten. Ausgewiesen werden dann der Verkehrs- sowie der Beleihungswert.
Der Betriff des Beleihungswerts ist in der Beleihungswertermittlungsverordnung geregelt. Dort findet sich folgende Definition (§ 3):
Der Beleihungswert ist demnach ein auf Sicherheit ausgelegter, langfristig anzunehmender Wert. Er liegt regelmäßig unter dem Verkehrswert.